1892: Der erste Gewerkschaftskongress in Deutschland beginnt in Halberstadt
1991: Gleichberechtigung bei der Namensgebung
Das Bundesverfassungsgericht erklärt das Namensrecht, nach dem die Frau mit der Heirat den Namen des Mannes annehmen muss, wenn beide sich nicht einigen können, für verfassungswidrig. Nach einer Gesetzesänderung von 1994 darf jeder Partner seinen Geburtsnamen nach der Eheschließung weiter führen.
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